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Hochschulen
Seit dem Fall des Hochschullehrerprivilegs sind Sie als Hochschule, meist in Form einer Transferstelle, in der Situation über ein erhebliches Portfolio angemeldeter oder erteilter Schutzrechte zu verfügen. Diese lizensieren Sie an interessierte Unternehmen und Start-Ups zwecks Nutzung in innovativen Produkten.
Probleme treten dann auf, wenn Ihr Lizenznehmer auf Produkte von Dritten stößt, die Ihre Schutzrechte verletzen und dieser sich dadurch wirtschaftlich geschädigt fühlt.
Je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrags hat der Lizenznehmer oder nur die Hochschule als Schutzrechtsinhaber das Recht, aber auch die Pflicht, gegen Verletzer vorzugehen.
Hier hilft PatForce durch Mediation (Vermittlung) zwischen den Parteien.
Besonders unangenehm und für die Hochschule problematisch ist es, wenn ein potentieller Verletzer zur Abwehr eines Angriffs Nichtigkeitsklage gegen das Schutzrecht einlegt. Diese richtet sich gegen den Eigentümer des Schutzrechts, also die Hochschule, nicht gegen den Lizenznehmer.
Nichtigkeitsklagen sind mit dem vollen Streitwert belastet, nämlich Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz. Da ein Patent maximal 20 Jahre läuft, ergeben sich schnell Streitwerte in Millionenhöhe.
Die Hochschulen sind also zunehmend in der Gefahr hohen Kostenrisiken ausgesetzt zu werden. Dabei können Nichtigkeitsklagen natürlich auch ohne den Angriff auf einen Verletzter entstehen. Je wertvoller das Patentportfolio einer Hochschule ist, um so höher die Gefahr die Schutzrechte prozessual verteidigen zu müssen.
Auch hier hilft PatForce. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen der zum Netzwerk von PatForce gehörenden Spezialisten, ist es durch geeignete Methoden möglich, die Risiken zu mindern und optimale Voraussetzungen für eine Abwehr von Nichtigkeitsklagen zu schaffen.
Da PatForce erfolgsorientiert arbeitet, ist eine Beratung für Sie kostenlos. Wir bekommen nur im Erfolgsfalle eine Vergütung. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir stellen Ihnen unsere Dienstleistungen gerne auch in einem persönlichen Gespräch vor.
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