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Hersteller / Importeure
Sie produzieren oder importieren Produkte.
Dann kann es Ihnen immer passieren, dass Sie ungewollt gegen gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Marken) anderer verstoßen.
Die Gesetze und die Rechtssprechung stellen hier hohe Anforderungen an Ihre Sorgfaltspflicht. Diese trifft immer die Geschäftsführung einer Firma. So müssen Sie auch bei unbeabsichtigter Verletzung von Schutzrechten anderer Schadensersatz leisten und die Produktion und den Vertrieb verletzender Produkte einstellen. Leider decken Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht die Kosten bei Patentverletzungen.
Eine grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung von Schutzrechten ist sogar eine Straftat und kann mit Gefängnis bestraft werden.
Sie sollten also immer bei der Herstellung eigener Produkte oder beim Import von Produkten durch Recherche auf den entsprechenden Internetseiten (z.B. www.dpma.de) prüfen, ob hier Schutzrechte anderer vorliegen.
Ist dies der Fall und wollen Sie an der Produktion und/oder dem Vertrieb des Produktes festhalten, so sollten Sie mit dem Schutzrechtsinhaber eine Lizenz vereinbaren.
Hier hilft PatForce. PatForce kann als unabhängiger Dritter Verhandlungen mit Schutzrechtsinhabern aufnehmen. Dies kann auch ohne Nennung des Klienten erfolgen. Dabei ermittelt Patforce im Vorfeld eine angemessene Lizenzhöhe und lässige durch ihre Netzwerkpartner prüfen, ob das Schutzrecht überhaupt rechtsbeständig ist. Bei noch nicht erteilten Schutzrechten wie Patentanmeldungen kann auch ermittelt werden, wie wahrscheinlich eine Erteilung überhaupt ist.
Bitte beachten Sie ferner, dass spätestens nach Geltendmachung von Ansprüchen durch Schutzrechtsinhaber Rückstellungen für einen eventuellen Rechtsstreit und Schadensersatzansprüche bei Ihnen zu bilanzieren sind. Die Unterlassung solcher Vorsorgerückstellungen kann im Extremfall als Insolvenzverschleppung gewertet werden und ist ebenfalls eine Straftat.
Die sehr hohen Prozessrisiken aufgrund sehr hoher Streitwerte und die bereits angeführten Risiken führen in der Regel dazu, dass Verletzer gut beraten sind, eine einvernehmliche Einigung mit dem Schutzrechtsinhaber anzustreben. Bei Lizenzerteilung oder Kauf des Schutzrechts können Sie sich selbst vor Nachahmung durch andere schützen und mit dem Schutzrecht werben.
Hier hilft PatForce als auf Mediation (Vermittlung) spezialisiertes Beratungsunternehmen mit dem Ziel des Ausgleichs zwischen Schutzrechtsinhaber und Verletzer. PatForce wird aus einem angemessenen Anteil an der Lizenz bezahlt, jedoch sind auch andere Vergütungsmodelle individuell vereinbar.
Da PatForce erfolgsorientiert arbeitet, ist eine Beratung für Sie kostenlos. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage und schildern Sie Ihren Bedarf. Sind Sie bereits von einem Schutzrechtsinhaber angegriffen worden?
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